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   OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02   

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https://dejure.org/2002,6641
OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02 (https://dejure.org/2002,6641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02 (https://dejure.org/2002,6641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 2002 - 4 Ss OWi 533/02 (https://dejure.org/2002,6641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Wahrnehmungsdefekt, Mietzieheffekt, beharrlicher Verstoß, Augenblicksversagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Fahrverbot bei Rotlichtverstoß; Auf Wahrnehmungsfehler beruhende Unachtsamkeit; Kein grober Pflichtenverstoß bei "Augenblicksversagen" durch fahrlässiges Übersehen einer verkehrsbeschränkenden Anordnung; Fehlen des Handlungsunwerts der groben ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Erst vor roter Ampel angehalten und später bei Rot losgefahren spricht für Augenblicksversagen. Kein Fahrverbot.

  • Judicialis

    StVO § 37; ; StVO § 25; ; BKatV § 2

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Nachträgliches Überfahren einer roten Ampel nach vorherigem Anhalten - Augenblicksversagen - Absehen vom Fahrverbot

  • RA Kotz

    Rotlichtverstoß?: Erst angehalten und später bei Rot einfach losgefahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 § 25; BKatV § 2
    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Wahrnehmungsdefekt, Mietzieheffekt, beharrlicher Verstoß, Augenblicksversagen

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99

    Absehen von Verhängung eines Fahrverbots bei Rotlichtverstoß durch Mitzieheffekt

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02
    Fehlt es aber - wie hier - an dem von der Bußgeldkatalogverordnung vorausgesetzten Handlungsunwert der groben Pflichtwidrigkeit, ist der Regeltatbestand auch dann nicht erfüllt, wenn es zu einem Schaden kommt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99 -).

    Ebenso wie die grobe Pflichtverletzung, bei der es sich um ein Verkehrsverstoß von besonderem Gewicht handeln muss, der abstrakt oder konkret besonders gefährlich ist, muss auch bei dem beharrlichen Pflichtverstoß eine gemeinschaftschädliche Grundhaltung des Betroffenen vorliegen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99 -).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02
    Zwar indiziert die Erfüllung eines ein Regelfahrverbot vorsehenden Tatbestandes der Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, für den (es) regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (zu vgl. BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 235), jedoch dürfen die konkreten Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht nicht unberücksichtigt bleiben (BGHSt 38, 125).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02
    Zwar indiziert die Erfüllung eines ein Regelfahrverbot vorsehenden Tatbestandes der Bußgeldkatalogverordnung grundsätzlich das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, für den (es) regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (zu vgl. BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 235), jedoch dürfen die konkreten Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht nicht unberücksichtigt bleiben (BGHSt 38, 125).
  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 4 Ss OWi 1234/00

    Fahrverbot; Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Gründe für

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02
    Da die Ampel nach den Urteilsfeststellungen bereits längere Zeit Rotlicht zeigte, als der Betroffene in die Kreuzung einfuhr, liegen zwar den äußeren Gegebenheiten nach die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV vor, doch führt dies nicht ohne weiteres zur Annahme eines Regelfalls (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2001 - 4 Ss OWi 1234/00 -, OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss OWi 403/93
    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02
    Da die Ampel nach den Urteilsfeststellungen bereits längere Zeit Rotlicht zeigte, als der Betroffene in die Kreuzung einfuhr, liegen zwar den äußeren Gegebenheiten nach die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV vor, doch führt dies nicht ohne weiteres zur Annahme eines Regelfalls (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2001 - 4 Ss OWi 1234/00 -, OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161).
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